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Mit uns landen Sie auch in schwierigen Situationen sicher

Qualität und Einsatz für Ihren Erfolg

Willkommen bei der

Rechtsanwaltskanzlei Rustemeier

Mit Qualität, Effizienz und persönlicher Betreuung beraten und begleiten wir Sie als leistungsstarker und verlässlicher Partner bei allen rechtlichen Entscheidungen. Unsere Rechtsberatung richtet sich an Ihren Zielen aus. Ihre Probleme verstehen wir und lösen Sie.
Qualität und Effizienz sind die Grundsäulen unserer Tätigkeit. Wir legen Wert auf die persönliche sowie kontinuierliche Betreuung unserer Mandanten. Integrität und Diskretion sind für uns selbstverständlich.

„…,ich werde nicht dein Freund sein. Ich werde dein Anwalt sein. Aber ich werde mehr für dich tun als deine Freunde.“

aus Tom Wolfe, Fegefeuer der Eitelkeiten

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Rechtsprechung & Wissenswertes

Äußere Bild einer Entwendung

LG Düsseldorf Urteil vom 26. Mai  2011 – 11 O 259/09 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder
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Das äußere Bild einer Entwendung

OLG Hamm, r+s 95, 126 Die Berufung des Klägers gegen da am 19. September 1995 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründe Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer abgeschlossenen Kaskoversicherung wegen des Diebstahls
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In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung sind Schäden nicht ersatzpflichtig, die nach einem missglückten Entwendungsversuch mutwillig – etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung – verursacht worden sind.

BGH Urteil IV ZR 248/08 Die Revision gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 16. Oktober 2008 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Von Rechts wegen. Tatbestand Der Kläger nimmt die Beklagte auf Leistungen aus einer Kraftfahrzeug-Teilversicherung wegen Beschädigung seines versicherten Motorrollers in Anspruch. Am Abend des
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Nachweis eines teilkaskoversicherten Kfz-Diebstahls; Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Folgen von Obliegenheitsverletzungen

OLG Hamm, 20 U 203/94 vom 11.01.1995 Nachweis eines teilkaskoversicherten Kfz-Diebstahls; Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Folgen von Obliegenheitsverletzungen Leitsatz 1. Zum Beweis eines Diebstahls: Beweiswürdigung. Beweis erbracht. 2. Steuerhinterziehungen berühren in der Regel die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers hinsichtlich eines behaupteten Diebstahls. 3. Unzureichende Belehrung nach AKB
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In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung sind Schäden nicht ersatzpflichtig, die nach einem missglückten Entwendungsversuch mutwillig – etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung – verursacht worden sind.

Bundesgerichtshof BGH, Urteil vom 24. 11. 2010 – IV ZR 248/08 AKB a. F. § 12 (1) I b In der Kraftfahrzeug-Teilversicherung sind Schäden nicht ersatzpflichtig, die nach einem missglückten Entwendungsversuch mutwillig – etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung – verursacht worden sind. [1] Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch
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Unfallflucht-Kausalität

BGH, Urteil vom 21. 11. 2012 – IV ZR 97/11 AVB Kraftfahrtversicherung (AKB 2008) E. 1. 3, E. 6. 2; StGB § 142 Abs. 2 Kommt der Versicherungsnehmer, der sich nach einem Verkehrsunfall erlaubt vom Unfallort entfernt hat, seiner Pflicht zur unverzüglichen Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nicht rechtzeitig nach, informiert er
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